AGB
Juliane Wasser Veranstaltungen GmbH
1. Die Vermieterin betreibt die Bewirtschaftung und Vermietung der Wachenburg Weinheim.
2. Bei Veranstaltungen mit Bewirtung ist das Catering ausschließlich bei der Vermieterin zu buchen.
3. Sämtliche Mietpreise finden Sie in unserer Angebotsmapp, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen.
4. Die Kosten für erforderliche Bestuhlungsmaßnahmen, Auf-, Abbau und Endreinigung werden gemäß Aufwand berechnet.
5. Kosten für Veranstaltungs-, Konferenz- und Seminartechnik (Beschallung, Mikros, Overheadprojektor, Konzertflügel, etc.) sind nicht in den Mietpreisen enthalten und werden separat berechnet. Bei Anmietung des Steinwayflügels ist die Stimmung vom Mieter durch den vom Vermieter zugelassenen Klavierstimmer auf eigene Kosten vorzunehmen.
6. Bei der Detailabsprache für die Veranstaltung wird die Kernzeit für das Menü festgelegt. Die entstehenden Personalzusatzkosten bei Verlängerung der Kernzeit werden separat in Rechnung gestellt.
7. Die ungefähre Teilnehmerzahl ist bei der Vorbesprechung anzugeben und 4 Tage vor der Veranstaltung endgültig festzulegen. Diese Angabe bietet die Grundlage für die Rechnungsstellung. Konferenz- und Seminartechnik (Beschallung, Mikros, Overheadprojektor, Konzertflügel, etc.) sind nicht in den Mietpreisen enthalten und werden separat berechnet. Bei Anmietung des Steinwayflügels ist die Stimmung vom Mieter durch den vom Vermieter zugelassenen Klavierstimmer auf eigene Kosten vorzunehmen.
8. Bei Bankettveranstaltungen wird die Grund-Dekoration (Kerzen, Blumenarrangements, Florspots...) mit einer Pauschale berechnet. Die Tischdekoration ist nicht inbegriffen und muss vom Mieter in Auftrag gegeben werden.
9. Bankettveranstaltungen werden ab 50 Personen durchgeführt. Bei weniger Gästen wird der Aufpreis bis zu 50 Personen berechnet.
10. Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung von 50 % fällig, Restzahlung sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Abschlussrechnung.
11. Die Vermieterin überlässt dem Mieter die Räume zu der vereinbarten Nutzung in dem Zustand, in dem sie sich befinden. Der Mieter ist verpflichtet, die Räume vor der Benutzung auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit für den gewollten Zweck zu überprüfen und eventuell festgestellte Mängel unverzüglich zu melden.
12. Der Mieter haftet für alle Schäden an den überlassenen Einrichtungen/Gegenständen, die von ihm sowie von seinen Gästen/Besuchern verursacht werden. Eine entsprechende Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist ggf. abzuschließen. Für Abhandenkommen oder Beschädigung von Gegenständen oder Waren des Mieters oder dessen Gästen übernimmt die Vermieterin keine Haftung. Der Mieter anerkennt dies ausdrücklich und unwiderruflich.
13. Damit keine Beeinträchtigung für die Anwohner entsteht, wird der Mieter gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die Gäste/Besucher ab 00:00 Uhr und nach Abschluss der Veranstaltung das Gebäude ruhig verlassen.
Bei Veranstaltungen mit musikalischem Programm dürfen 43 dB gemessen 0,5 m vor dem geöffneten Fenster, der dem Spiegelsaal gegenüberliegenden nächstgelegenen Wohnungen in der Oberbadgasse nicht überschreiten.
14. Alle für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen sind frühzeitig zu erwirken sowie GEMA- pflichtige Veranstaltungen rechtzeitig dort anzuzeigen.
15. Bei Stornierung der Buchung werden folgende Gebühren fällig:
– mehr als 28 Tage vor Buchungstermin: 30% des Auftragsvolumens zuzügl. Miete;
– weniger als 28 Tage vor Buchungstermin: 50% des Auftragsvolumens zuzügl. Miete;
– weniger als 14 Tage vor Buchungstermin: 75% des Auftragsvolumens zuzügl. Miete;
– weniger als 7 Tage vor Buchungstermin: 100% des Auftragsvolumens zuzügl. Miete.